Unterstand

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German[edit]

Etymology[edit]

From Middle High German unterstant, from understēn, and new formations from descendant unterstehen in both stress patterns; in the sense of a subject calque of Latin subiectum; in the sense of a sub-class in society unter- +‎ Stand.

Pronunciation[edit]

  • IPA(key): /ˈʊntɐˌʃtant/
  • Hyphenation: Un‧ter‧stand
  • (file)

Noun[edit]

Unterstand m (strong, genitive Unterstandes or Unterstands, plural Unterstände)

  1. (obsolete) help, subsidy, prop, support
  2. shelter, bunker, any place in or under which one is protected from adversities from above
  3. (uncommon) subject, as the particularly philosophical antipode of “object
    Antonym: Gegenstand
    • 1854, Friedrich Wilhelm Joseph Schelling, Sämmtliche Werke. Zweite Abtheilung. Zweiter Band, volume Philosophie der Mythologie, Stuttgart und Augsburg: J.G. Cotta’scher Verlag, Neunte Vorlesung, page 171:
      In der ursprünglichen Lauterkeit, als reines Seynkönnen war es Subjekt im Sinne von Urstand – der Zauber, der alles an sich zog; sowie es aber aus jener Lauterkeit hervortritt, kann es nicht mehr Subjekt in diesem Sinne sein, in dem Sinne nämlich, wo Subjekt ein seiner selbst Mächtiges bedeutet; aus seiner Ursprünglichkeit gesetzt, kann es nur noch Subjekt seyn in dem Sinn, daß es das dem Höheren Unterworfene, nicht Urstand, sondern Unterstand, Unterlage, Materie seiner Verwirklichung ist.
      (please add an English translation of this quotation)
  4. (forestry, possibly archaic) low-growing types of woods
  5. (obsolete, uncommon) subservience, low social standing and the like
  6. (rare, artificial) sub-class of a society
    • 1800, Johann Gottlieb Fichte, Der geschlossene Handelsstaat. Ein philosophischer Entwurf als Anhang zur Rechtslehre und Probe einer künftig zu liefernden Politik, Erstes Buch. Zweites Capitel. Allgemeine Anwendung der aufgestellten Grundsätze auf den öffentlichen Verkehr.:
      Ich habe genug gesagt, um die Lösung meiner Aufgabe zu folgern, wie denn diese Lösung allerdings bloss aus dem soeben gesagten gefolgert werden wird. Lediglich um nicht das Ansehen zu haben, als ob ich zur Sache gehörige Dinge überginge, und um den Leser nicht in dem geheimen Verdachte zu lassen, dass in dem Uebergangenen Gründe gegen meine aufzustellenden Behauptungen liegen, führe ich das angefangene Raisonnement noch um einige Schritte weiter; jedoch mit der ausdrücklichen Erinnerung, dass diese Fortsetzung der Strenge nach nicht zu meinem Zwecke gehöre. Die Producenten, die ich hier als einen einigen Grundstand betrachtet habe, theilen sich wieder in mehrere Unterstände: der Ackerbauer im eigentlichen Sinne, der Gemüse-, Obst-, Kunstgärtner, der Vieherzieher, der Fischer, u.s.w. Ihre ausschliessenden Rechte gründen sich auf eben solche Verträge, wie die der Grundstände. »Enthalte dich dieses Zweiges der Productengewinnung, dagegen will ich mich dieses anderen enthalten. Versprich mir zukommenzulassen von dem, was du erbauest, und lass mich fest darauf rechnen; dagegen will ich von dem meinigen dir zukommenlassen, und du sollst auf mich rechnen können.« Es ist nun, da nicht jeder alle Arten der Producte gewinnen soll, auch ein verbindender Tausch von Producten gegen Producte verabredet. Was von hieraus auf den Kaufmannsstand folge, ergiebt sich von selbst. Jeder Unterstand besteht wiederum aus Individuen; und das Rechtsverhältniss dieser Individuen gründet sich abermals auf Verträge. »Es ist dir allerdings von den übrigen Bürgern das Recht zugestanden worden, den Acker zu bauen, wo du hinkommst, so gut als mir, sagt ein Ackerbauer dem anderen. Aber wenn wir auf demselben Boden zusammenträfen, so wirst du wieder säen, wo ich schon gesäet habe; ein andermal wird es mir gegen dich ebenso ergehen, und wir werden beide nichts erbauen, Lass mir daher lieber dieses Stück da zu meiner Bearbeitung, und komme mir darauf nie, dagegen will ich dir jenes dort für die deinige lassen, und es nie betreten. Gehe mir von deiner Seite nicht über diesen gemeinschaftlichen Rain, und ich will dir auch von meiner Seite nicht darübergehen.« Sie werden unter sich und mit allen übrigen, die das Recht Ackerbau zu treiben gleichfalls haben, einig; und dieses ihr allgemeines Vertragen ist der Rechtsgrund ihres Eigenthums: das lediglich in dem Rechte und der Gerechtigkeit besteht, ungestört von irgend einem anderen nach eigener Einsicht und Ermessen auf diesem Stück Boden Früchte zu gewinnen.
      Der Grundstand der Künstler theilt sich in mehrere Unterstände, und das ausschliessende Recht eines solchen Gewerks, einen besonderen Zweig der Kunst zu treiben, gründet sich auf Verträge mit den übrigen. »Leistet Verzicht auf die Ausübung dieses Zweiges der Kunst, wir leisten dagegen Verzicht auf die Ausübung eines anderen. Gebt uns, was wir von eueren Fabricaten bedürfen werden, und ihr könnt rechnen, das, was ihr von den unsrigen bedürfen werdet, von uns zu erhalten.« Es ist nun auch ein verbindender Tausch der Fabricate gegen Fabricate verabredet, und die Bestimmung des Kaufmannsstandes hat eine neue Modification erhalten.
      (please add an English translation of this quotation)
  7. (obsolete, rare) attempt of resistance, or any emprise

Declension[edit]

Further reading[edit]